Schulordnung der Willy-Brandt-Schule
PRÄAMBEL
Die Schulordnung der WBS basiert auf dem Leitspruch „ICH als Teil von WIR“.
Die Willy-Brandt-Schule ist ein Ort des gemeinsamen Lernens. Schulpersonal, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte bilden den Kern der Schulgemeinschaft, sie sind das „Wir“. Jede und jeder Einzelne ist das “Ich”. Ich stehe in der Verantwortung, Jede und Jeden in der Schulgemeinschaft zu respektieren.
Falls gegen die Grundsätze verstoßen wird, hat sich die Schulgemeinschaft auf folgende Bedingungen für Konsequenzen geeinigt:
Verstöße gegen die Grundsätze unserer Schulordnung können Konsequenzen haben, die
- zeitnah erfolgen müssen,
- vom Schulpersonal begleitet werden,
- in direktem Zusammenhang mit dem Verstoß stehen
- und den Schülerinnen und Schülern die Chance auf Einsicht und Erkenntnis bieten.
Alle Teile der Schulgemeinschaft müssen sich an diese Bedingungen halten. Sie dienen dem Schutz aller Mitglieder der Schulgemeinschaft.
GRUNDSATZ 1
ICH als Teil von WIR respektiere jedes Mitglied der Schulgemeinschaft und bringe dies durch mein Verhalten in Worten und Taten zum Ausdruck.
KONSEQUENZ
Mir ist bewusst, dass mein Verhalten anderen gegenüber Auswirkungen auf das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft haben kann.
Verstoße ich gegen den Grundsatz, können erzieherische Einwirkungen ebenso die Folge sein wie Ordnungsmaßnahmen, die bis zur Entlassung von der Schule führen können.
GRUNDSATZ 2
ICH als Teil von WIR verhalte mich so, dass alle die Schule sicher und angstfrei besuchen können.
KONSEQUENZ
Mir ist bewusst, dass mein Handeln Auswirkungen auf die Schulgemeinschaft haben kann. Mir ist bewusst, dass auf mein Verhalten erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen folgen können. In jedem Fall muss ich mich mit meinem Verhalten auseinandersetzen.
GRUNDSATZ 3
ICH als Teil von WIR lege Wert darauf, dass die Freiheit der Kleiderwahl mit dem Bewusstsein für gesellschaftliche Angemessenheit, innerhalb der Institution Schule, und dem gemeinsamen Arbeiten im Einklang steht und somit eine positive Schulatmosphäre geschaffen wird.
KONSEQUENZ
Mir ist bewusst, dass meine Kleidung eine Wirkung auf andere hat und dass Mitglieder der Schulgemeinschaft darüber mit mir respektvoll ins Gespräch kommen können.
GRUNDSATZ 4
ICH als Teil von WIR diskriminiere niemanden wegen der Herkunft, der geschlechtlichen Identität, des Glaubens, des Aussehens, der politischen Anschauung, wegen einer Einschränkung, der Sprache oder der sexuellen Orientierung. Alle haben das Recht, sich frei zu entfalten.
KONSEQUENZ
Mir ist bewusst, dass bei Verstößen gegen diesen Grundsatz Konsequenzen drohen können. Diese können, neben erzieherischen Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen, Gespräche sein, aber auch die Verpflichtung zur Wiedergutmachung. Diese Maßnahmen sollen dazu führen, dass ich mich mit dem Sachverhalt auseinandersetze und mein Verhalten ändere. Auch das “aktive Wegschauen” hat eine Verpflichtung der Auseinandersetzung zur Folge.
GRUNDSATZ 5
ICH als Teil von WIR trage die Verantwortung für unser Schulgebäude und all seine Räume, für unser Schulgelände und für ein sauberes und positives Umfeld. Ich respektiere das Eigentum anderer.
KONSEQUENZ
Mir ist bewusst, dass ich für Schäden, die durch mich verursacht werden, zur Verantwortung gezogen werden kann. Das bedeutet, dass ich den entstandenen Schaden ersetzen, bezahlen oder wiederherstellen muss. Außerdem können erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen folgen.
GRUNDSATZ 6
ICH als Teil von WIR benutze mein digitales Endgerät im Unterricht verantwortungsvoll und sinnvoll. Ich achte darauf, dass die Verwendung meines Endgerätes einen positiven Nutzen für die Schulgemeinschaft hat. Dabei ist ein respektvolles Miteinander Pflicht.
KONSEQUENZ
Mir ist bewusst, dass Verstöße gegen diesen Grundsatz zu erzieherischen Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen führen können, zum Beispiel, dass das Endgerät zeitweise weggenommen wird. Gesetzesverstöße müssen wir als Gemeinschaft zur Anzeige bringen.
ERLÄUTERUNGEN ZU PÄDAGOGISCHEN MASSNAHMEN
1. Erzieherische Einwirkungen sind Maßnahmen, die Lehrkräfte im schulischen Alltag anwenden können, wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht so benehmen, wie es von der Allgemeinheit erwartet wird.
Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören u.a.:
- das erzieherische Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler, ggf. auch mit den Erziehungsberechtigten; das erzieherische Gespräch mit einer Schülergruppe,
- die mündliche Ermahnung im Unterricht oder auf dem Schulgelände,
- die schriftliche Missbilligung des Verhaltens,
- der Eintrag ins Klassenbuch,
- die Zusatzaufgabe (nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern),
- das Nacharbeiten (nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern),
- der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde,
- die zeitlich begrenzte Wegnahme eines Gegenstandes,
- die Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens (Reparatur, Reinigung…)
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern werden die Erziehungsberechtigten darüber informiert, wenn das Fehlverhalten öfter auftritt. Insbesondere dann, wenn Ordnungsmaßnahmen in Erwägung gezogen werden, sollte im Vorfeld mit den Erziehungsberechtigten gesprochen beziehungsweise sie darüber schriftlich informiert werden.
2. Ordnungsmaßnahmen sind Mittel, um schwerwiegende schulische Pflichtverletzungen zu ahnden. Dazu zählen massive Störungen des Unterrichts sowie schwerwiegende Verletzungen der Schulordnung oder auch Gewalttaten.
Zu den Ordnungsmaßnahmen gehören:
- der schriftliche Verweis,
- die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
- der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen sowie der Ausschluss von sonstigen Schulveranstaltungen,
- die Androhung der Entlassung von der Schule,
- die Entlassung von der Schule,
- die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
- die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde.
Anlaufstellen für Schülerinnen und Schüler
Bei Problemen und Schwierigkeiten kannst du dich an folgende Personen wenden. Versuche dabei, zuerst mit deiner Klassenleitung oder mit den Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern zu sprechen, bevor du dich an die nächsthöhere Person wendest.
- deine Klassenlehrerin, dein Klassenlehrer
- Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer (die aktuellen Lehrkräfte sind im Logbuch notiert)
- Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter (Frau Ammerschuber, Frau Hollenberg, Herr Neyt)
- Schutzteam gegen sexualisierte Gewalt (Frau Ammerschuber, Frau Hilbert, Frau Pierburg, Frau Hawes, Herr Wortmann)
- SV-Lehrerinnen und Lehrer / SV Vorstand (Aushang der Schülerinnen und Schüler im Glaskasten Flur C-Gebäude)
- Abteilungsleitung:
o Abteilung 1: Frau Leuchtenberg
o Abteilung 2: Herr Saglam
o Abteilung 3: Frau Daniel-Heller - Schulleitung: Frau Rinn, Herr Kocks

